LAG Moselfranken entscheidet über die Förderung von 20 neuen Projekten

Wichtige Impulse für die Region durch LEADER-Förderung: Jetzt und auch in Zukunft! 

Erneut profitieren zahlreiche kleinere und größere Projekte in der Region von einer LEADER-Förderung. Warum es nun wichtig ist, sich für den Erhalt des Förderprogramms stark zu machen. 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Moselfranken hat in ihrer letzten Auswahlsitzung am 23. April über die Auswahl und Bewertung von 20 neuen Projekten entschieden. Über eine LEADER-Zuwendung konnten sich 16 „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ sowie vier größere LEADER-Projekte freuen. 

Unter anderem hat die LAG eine Premiumförderung (80% bei Gesamtkosten von rund 70.000 €) für ein Vorhaben des Jugendnetzwerks Konz beschlossen: Bei diesem Projekt geht es um den Erwerb einer mobilen Infrastruktur für die Jugendarbeit im ländlichen Raum. Durch die Anschaffung eines transportablen Jugendcafés sowie einer LED-Leinwand sollen junge Menschen auf den Dörfern von neuen Kulturprogrammen profitieren. 

Des Weiteren unterstützt die LAG auch ein touristisches Leuchtturmprojekt des Weinguts Margarethenhof in Ayl: Der Betrieb möchte mit der Schaffung von vier hochwertigen Ferienapartments sowie mit neuen, vielseitig nutzbaren Event-Räumlichkeiten sein touristisches Angebot erweitern. Die freigegebene LEADER-Förderung für das Projekt beträgt bei Gesamtkosten von 831.000 € rund 194.000 €. 

Auch zwei Kommunen profitieren von der Entscheidung der LAG Moselfranken: Die Ortsgemeinde Wasserliesch und die Stadt Konz (Stadtteil Könen) möchten mit ihren Projekten neue, vielseitig nutzbare Freiflächen gestalten. In beiden Fällen sollen diese Flächen für Bewegung und Fitness, gemeinsames Verweilen und touristische Zwecke zur Verfügung stehen. Die freigegebene LEADER-Förderung für die Ortsgemeinde Wasserliesch beträgt rund 32.000 € (Gesamtkosten: ca. 54.000 €), die Zuwendung für die Stadt Konz 48.000 € (Gesamtkosten: 80.000 €). 

Darüber hinaus erhalten 16 „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ eine finanzielle Unterstützung: In diesem Sonderprogramm können Vereine und private Organisationen unbürokratisch an LEADER-Zuschüsse von bis zu 3.000 € pro Projekt kommen. Eine absolute Erfolgsgeschichte, auch im Jahr 2025: Die LAG unterstützt mit ihrem Beschluss vom 23. April unter anderem Projekte zur Verbesserung der Notfallversorgung, kleinere Verschönerungsmaßnahmen in den Dörfern oder Aktionen zur Aufwertung der Tourismusinfrastruktur. 

Wie es mit dem LEADER-Programm nach der aktuellen Förderperiode (2023-2027) weitergeht, wird momentan auf EU-Ebene verhandelt. Zahlreiche Netzwerkstellen sensibilisieren die Akteure in den LEADER-Regionen schon jetzt, sich für die weitere Finanzausstattung des Programms stark zu machen. Die Europäische LEADER-Interessenvereinigung ELARD hat daher eine Petition gestartet, welche die weitere Bedeutung des LEADER-Programms für ländliche Räume unterstreichen soll. Die Petition kann durch jede Person über diesen Link aufgerufen und unterzeichnet werden: https://elard.eu/petition_de/ 

Download der Pressemitteilung 

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