Das Motto „Mensch – Region – Europa – weiter auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Luxemburg-Frankreich“ ist das Leitbild der Lokalen AktionsGruppe (LAG) Moselfranken für die neue Förderperiode 2023-2029. Um unsere Region gemeinsam weiter voranzubringen, stehen für innovative Projekte attraktive LEADER-Fördermittel bereit! 

 

Wer kann gefördert werden? 


Es gelten die Fördersätze der genehmigten LEADER-Entwicklungsstrategie der LAG Moselfranken:

  • Öffentliche Träger (Grundförderung: 60%, Premiumförderung: 70%)
  • Gemeinnützige Träger (Grundförderung: 50%, Premiumförderung: 80%)
  • Private Zuwendungsempfänger (Grundförderung: 40%, Premiumförderung: 50%)
  • Vorhaben der LAG (Grundförderung: 65%, Premiumförderung: 75%)

Was kann gefördert werden? 

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt.

Das Projekt muss einem oder mehreren Handlungsfeldern der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken zugeordnet werden:

  • Sozialen Zusammenhalt stärken
  • Wirtschaftlich zusammen wachsen
  • Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren
  • Nachbarschaftsregion gemeinsam weiterentwickeln

Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab? 

  1. Die LAG veröffentlicht einen Förderaufruf und stellt dabei ein Fördermittelkontingent zur Verfügung. Informationen zu aktuellen Projektaufrufen finden Sie hier
  2. Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen
  3. Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle ein Projektsteckbrief inkl. zusätzlicher Anlagen einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit.
  4. Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte in einer gemeinsamen Sitzung, legen dabei eine Punktzahl und den Fördersatz für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.
  5. Nach positivem Auswahlbeschluss kann schließlich der offizielle LEADER-Förderantrag bei der Bewilligungsstelle Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden. Hierzu stehen dem Projektträger maximal 6 Monate nach Auswahlbeschluss durch die LAG-Mitglieder zur Verfügung. Eine nicht fristgerechte Antragstellung führt grundsätzlich zur Aufhebung der vorhabenbezogenen Projektauswahl und ggf. zum Verfall der Fördermittel.

Auswahlkriterien und Antragsvordrucke:

Die geltenden Auswahlkriterien sowie die Antragsvordrucke (Projektsteckbrief und Förderantrag) finden Sie im Download-Bereich